Welche Maßnahmen im Einzelnen erforderlich sind, muss anhand der Gegebenheiten auf Basis der Gefährdungsbeurteilung in jedem Betrieb ermittelt werden. Wichtig ist die vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Rangfolge von Gestaltungsmaßnahmen: Gesundheitliche Gefährdungen sind an Ihrer Quelle zu bekämpfen. Technische und organisatorische Lösungen haben stets den Vorrang.
Auch geteilte Tastaturen, Handballenauflagen und alternative Eingabegeräte tragen zu ergonomischeren Verhältnissen am Bildschirmarbeitsplatz bei. Wenn Handbücher, Telefon, Drucker usw. nicht im „bequemen“ Greifraum stehen, sorgt das für natürliche Bewegungspausen. Schließlich empfiehlt es sich, die Arbeit so zu organisieren, dass die Beschäftigten keinem Dauerstress ausgesetzt sind. An Arbeitsplätzen mit RSI-Risiken sollten deshalb Leistungsanforderungen (z. B. Schreibgeschwindigkeit) runtergeschraubt werden.