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Die elektronische Gesundheitskarte - Daten & Fakten

Copyright: gematik GmbH

Um Informationsverluste, teure Mehrfachuntersuchungen und Falschmedikationen in Zukunft zu verhindern, ist eine bessere digitale Vernetzung der Kostenträger, Leistungserbringer und Versicherten des deutschen Gesundheitssystems unverzichtbar. Seit dem 01. Januar 2004 wird der Aufbau einer Telematikinfrastruktur daher durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) geregelt und forciert.
Als Teil der komplexen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur leistet die elektronische Gesundheitskarte einen entscheidenden Beitrag um die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apothekern und Patienten zu optimieren, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Die medizinische Versorgung wird verbessert, unnötige, für den Versicherten oft gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen sowie hohe Behandlungskosten können reduziert werden.
Nach der schrittweisen Einführung werden in Zukunft rund 82 Millionen Menschen in Deutschland statt der bisherigen Krankenversichertenkarte die elektronische Gesundheitskarte nutzen. Diese gilt als der Schlüssel zu einer umfassenden Modernisierung unseres Gesundheitssystems. Doch alle Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen und alle Versicherten mit personalisierten Karten auszustatten, kann aufgrund der Komplexität der Anforderungen nur schrittweise gelingen. Daher erfolgt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in mehreren Stufen.

Die Aufgabe zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zum Aufbau der erforderlichen Infrastruktur wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen den Spitzenverbänden der gemeinsamen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen übertragen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde eine Gesellschaft, die gematik GmbH gegründet.

 
   
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